
Das Grundbuch wird vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) geführt.
Die elektronische Grundbuchabfrage liefert Angaben zu folgenden Punkten:
- Gutbestands-, Eigentums- u. Lastenblatt (A-, B- u. C-Blatt)
- historische Eintragungen
- Auskunft über Grundstücksverzeichnisse, Grundstücksadressen
- Informationen zur Katastralgemeinde
Gemäß §6 GUG (Grundbuchumstellungsgesetz) ist jedermann zur Abfrage des Grundbuchs, der Urkundensammlung und der Hilfsverzeichnisse mit Ausnahme des Personenverzeichnisses aus der Grundstücksdatenbank und der Urkundendatenbank mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung (Grundbuchsabfrage) befugt.
Die Recherche im Personenverzeichnis ist nur mit besonderer Abfragebefugnis gestattet.
Antrag zum Personenverzeichnis im Grundbuch