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Grundbuch - GB

Das Grundbuch wird vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) geführt.
Die elektronische Grundbuchabfrage liefert Angaben zu folgenden Punkten:

  • Gutbestands-, Eigentums- u. Lastenblatt (A-, B- u. C-Blatt)
  • historische Eintragungen
  • Auskunft über Grundstücksverzeichnisse, Grundstücksadressen
  • Informationen zur Katastralgemeinde
Zusätzlich können Veränderungshinweise, Koordinationsabfragen, Mappenblattinformationen, Auszüge aus der Katastralmappe (DKM) abgefragt werden.

Gemäß §6 GUG (Grundbuchumstellungsgesetz) ist jedermann zur Abfrage des Grundbuchs, der Urkundensammlung und der Hilfsverzeichnisse mit Ausnahme des Personenverzeichnisses aus der Grundstücksdatenbank und der Urkundendatenbank mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung (Grundbuchsabfrage) befugt.
Die Recherche im Personenverzeichnis ist nur mit besonderer Abfragebefugnis gestattet.

Antrag zum Personenverzeichnis im Grundbuch


Preise

Gemäß Art. 1 §26b u Art. 1 §32 Gerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9, sind Abfragen im Grundbuch gebührenpflichtig.
Die Abfragekosten je Abfrage setzen sich aus den jeweiligen Gerichtsgebühren und der Verrechnungsgebühr von MANZ zusammen.

Preisliste
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