Richtlinie zur Erstellung von Beiträgen in MANZ-Zeitschriften Sehr geehrte Autorin, sehr geehrter Autor!
Mit dieser Richtlinie will Ihnen der Verlag MANZ eine Hilfe für die Erstellung von Beiträgen in der Zeitschrift JAP geben und den Ablauf von der Einreichung des Manuskripts bis zur Publikation erklären. Erstellung des Manuskripts Die
Zielgruppe der Zeitschrift JAP sind hauptsächlich Studenten sowie Auszubildende zu den traditionellen juristischen Berufen Rechtsanwalt, Richter und Notar. Diese Zielgruppen benötigen vor allem didaktische Qualitäten wie klare, möglichst einfache Sprache und Gliederung sowie Anschaulichkeit durch Beispiele. Fußnoten sollten nur dort verwendet werden, wo sie den Text entlasten. Bitte nehmen Sie bei der Erstellung Ihres Beitrags darauf Bedacht.
Das
Zeichenlimit beträgt in der Zeitschrift JAP (inklusive Fußnoten und Leerzeichen) für
Musterfall: ca 46.000 Zeichen
must know: ca 25.000 Zeichen
Judikatur: ca 14.000 Zeichen
In Word sehen Sie diese Zahl unter „Extras“ -> „Wörter zählen“ -> Kästchen „Fußnoten berücksichtigen“ anhaken. Eine Druckseite umfasst etwa 5.300 bis 6.000 Zeichen (abhängig von der Anzahl der Fußnoten und der Länge der Überschriften).
Bei
Zitaten bitten wir Sie sich an die von Friedl/Loebenstein begründeten „Abkürzungs- und Zitierregeln“,
AZR, 7. Auflage 2012 zu halten. Bitte beachten Sie auch das
Update-Service der AZR. In der Zeitschrift JAP wird grundsätzlich die
neue Rechtschreibung verwendet. Bitte bedenken Sie vor allem bei einer Rechtschreibprüfung am Computer, dass Originalzitate (Gesetzestexte, parlamentarische Erläuterungen usw.) in der Originalschreibweise wiedergegeben werden.
Zur Erleichterung der Produktion verwenden Sie bitte die
MANZ-Formatvorlagen. Dort sehen Sie auch sämtliche Teile (Überschrift, Aufzählungszeichen, Abstract, Infobox etc.), die Ihr Manuskript enthalten muss.
Bei der
inhaltlichen Gestaltung ist es entscheidend sich am Leser zu orientieren. Die Aussage eines Textes soll durch Gliederungen, Zwischenüberschriften und Hervorhebungen deutlich gemacht werden. Bedenken Sie bitte auch, dass Leser wenig Zeit haben und fassen Sie sich kurz.
Schicken Sie das endgültige Manuskript als
Word-Datei per E-Mail an die JAP-Redaktion unter der Adresse
katharina.auboeck@manz.at. Voraussetzung für eine Annahme ist, dass die Arbeit noch nicht an anderer Stelle publiziert oder eingereicht wurde.
Grafiken Wenn in Ihrem Manuskript Bilder (z.B. Grafiken, Abbildungen oder Fotos) vorkommen, machen Sie bitte im Manuskript durch das eingefügte Bild oder einen Hinweis deutlich, an welcher Stelle das Bild abgedruckt werden soll. Weiters ersuchen wir Sie die Bilder separat in einer eigenen Datei zu schicken. Die Mindestauflösung für Druck ist 300 dpi in Graustufen in der gewünschten Größe. Als Dateiformat verwenden Sie bitte *.tiff, *.eps, *.pdf oder *.jpg.
Ablauf bis zur Imprimatur (Druckfreigabe) Das eingereichte Manuskript wird von den zuständigen Redaktionsmitgliedern begutachtet.
Zuständigkeit der einzelnen Bereiche:
Bürgerliches Recht: ao. Univ.-Prof. Dr. Alexander Reidinger
Römisches Recht: Ass.-Prof. Dr. Verena T. Halbwachs (Redaktionsleitung)
Strafrecht: Univ.-Prof. Dr. Hannes Schütz
Arbeits- und Sozialrecht: Ass.-Prof. Dr. Florian Burger
Unternehmens- und Wirtschaftsrecht: Dr. Roman Alexander Rauter
Zivilverfahrensrecht: Ass.-Prof. Dr. Ulrike Frauenberger-Pfeiler
Öffentliches Recht: Univ.-Prof. Dr. Eva Schulev-Steindl
Danach wird das Manuskript im Verlag lektoriert, korrekturgelesen und eine Fahne erstellt, die wir Ihnen als pdf-Datei zuschicken. Diese Fahne entspricht im Groben dem Layout im Heft. Der genaue Seitenumbruch wird allerdings erst bei der Zusammenstellung des Heftes festgelegt.
Bitte sehen Sie die Fahne durch und korrigieren bzw. ergänzen Sie Fehlendes. Sie können die Korrekturen gleich direkt am Ausdruck vornehmen. Wenn Sie auf Ihrer Fahne kleine schwarze Kästchen vorfinden, handelt es sich um sogenannte Blockaden. Mit
Blockaden werden Stellen gekennzeichnet, an denen sich Fehler befinden. Die unterfertigten Korrekturen faxen Sie an den Verlag (Fax: 01/53 161-384) oder senden sie mit der Post. Mit den von Ihnen angeführten Änderungen ist die Fahne imprimiert (zum Druck freigegeben). Bitte senden Sie die Fahne vollständig zurück und nicht nur die Seiten, auf denen Sie Ausbesserungen vorgenommen haben. Der sollte sich auf Rechtschreibfehler und Einschübe von einigen Zeilen beschränken.
Bei Änderungen in den
Fußnoten wird der Fußnotenapparat im Verlag korrigiert. Bedenken Sie aber bitte, dass Sie vielleicht innerhalb der Fußnoten Verweise gesetzt haben, die ebenfalls von den Änderungen betroffen sind. Diese Korrekturen nehmen Sie bitte selbst vor.
Werknutzungserklärung Gleichzeitig mit der Fahne bekommen Sie vom Verlag eine Werknutzungserklärung, die Sie bitte vollständig ausgefüllt an den Verlag zurückschicken. Ohne unterschriebene Werknutzungserklärung kann der Verlag Ihr Manuskript nicht publizieren.
Ihr Beitrag (mit Ausnahme der Musterfälle) wird neben der Print-Publikation auch in der Rechtsdatenbank (RDB) aufgenommen.
Honorar In der Werknutzungserklärung geben Sie bitte auch Ihre Bankverbindung an. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, benötigt der Verlag zur Auszahlung Ihre UID-Nummer. Das Honorar wird nach dem Erscheinen der Zeitschrift überwiesen.
Zusendung Autorenexemplar / pdf-Datei Nach dem Erscheinen der Zeitschrift erhalten Sie drei Autorenexemplare mit der Post. Falls Sie eine pdf-Datei Ihres Beitrags für Ihre eigene, nicht gewerbliche Homepage benötigen, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse auf der Werknutzungserklärung bekannt. Der Verlag schickt Ihnen (ca 4 Wochen nach Erscheinen der Zeitschrift) zusätzlich ein E-Mail mit der pdf-Datei.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre JAP-Zeitschriftenredakteurin Mag. Katharina Auböck gerne zur Verfügung
(E-Mail:
katharina.auboeck@manz.at; Tel: 01/53 161-448; Fax: 01/53 161-384).
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Mitarbeit!
Ihr MANZ-Redaktionsteam